Veranstaltung: | Chorjugendtag 2020 |
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Antragsteller*in: | Vorstand (dort beschlossen am: 27.06.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.06.2020, 14:59 |
TOP 8.8: 1 m² Kultur
Antragstext
1 m² Kultur
Vereine sind die Basis einer lebendigen Gesellschaft, einer funktionierenden
Demokratie und wichtige Gegenüber für die Politik. Eine funktionierende
Bürgergesellschaft zu unterstützen, sollte im Interesse aller Kommunen in der
Bundesrepublik Deutschland sein – denn insbesondere Chöre bereichern das
kulturelle Leben in der Kommune, sorgen für die kulturelle Teilhabe von Kindern
und Jugendlichen und bieten Orte des demokratischen Miteinanders. Hierfür
braucht es jedoch Begegnungsstätten.
Immer mehr junge Chöre und Chorvereine haben Schwierigkeiten, bezahlbare und
geeignete Proberäume und Konzertorte zu finden – und das nicht nur in ländlichen
Regionen, sondern auch in Städten. Sofern Räumlichkeiten überhaupt vorhanden
sind, sind diese oftmals für die Bedürfnisse von Chören nicht geeignet, denn
Chöre brauchen große Räume, eine gute Akustik, Steckdosen für die Probe mit dem
E-Piano, usw. Wenn es Räumlichkeiten gibt, können viele Chorvereine die
Raummieten nicht aus ihren schmalen Budgets stemmen. Ein weiteres Problem ist
die weite Anreise zu den spärlich vorhandenen Probenorten insbesondere in
ländlichen Regionen: Je weiter ein Probenort vom Wohnort der Kinder und
Jugendlichen entfernt sind, desto höher die Hürde, teilzunehmen (nicht jede
Familie hat ein Auto und die Zeit, die Kinder zur Probe zu bringen).
Kinder- und Jugendchöre sind wichtige Angebote, bei denen junge Menschen
Anschluss und Gemeinschaft finden und die Schönheit des gemeinsamen Singens
erleben. Zudem tragen Chorvereine zum gesellschaftlichen Leben bei und sind
somit eine wichtige Säule der Zivilgesellschaft. Eine infrastrukturelle
Förderung von Chorvereinen ist aus Sicht der Deutschen Chorjugend daher sehr
wichtig und längst überfällig, wo noch nicht geschehen.
Uns ist bewusst, dass die Förderung von Chorvereinen Aufgabe der Kommunen und
nicht des Bundes ist. Deshalb möchte die Deutsche Chorjugend ihre
Mitgliedsverbände sowie Kinder- und Jugendchöre dabei unterstützen, gezielte und
im Ehrenamt machbare Interessensvertretung zu betreiben, um in diese Richtung zu
wirken. Denn längst nicht alle Kinder- und Jugendchöre haben den Vorteil, in
einer Kommune ansässig zu sein, die Vereine mit einer jährlichen Pauschale pro
Mitglied unterstützt. Dies ist eine freiwillige Leistung. Nicht alle unserer als
Vereine organisierten Chöre profitieren also von einer infrastrukturellen
Vereinsförderung.
Gerade in der aktuellen Pandemie steht aufgrund der Hygieneauflagen ein deutlich
höherer Bedarf an großen Probenräumen im Raum. Wenn die Chöre aus der momentanen
Zwangspause wieder in einen funktionierenden Regelbetrieb starten sollen, müssen
diese gerade bei etwaigen Raum- und Saalmieten entlastet werden.
Die Deutsche Chorjugend fordert:
- Kommunen, die keine infrastrukturelle Vereinsförderung anbieten, sollen
diese einführen, denn Vereine als tragende zivilgesellschaftliche Säule
müssen gestärkt werden, um unser demokratisches System zu erhalten.
- Kommunen sollen jungen Chorvereinen kostenlose oder stark vergünstigte
Proberäume und Auftrittsmöglichkeiten bieten, denn Chöre bieten ein
niedrigschwelliges kulturelles Angebot und sind Orte des demokratischen
Miteinanders.
- Kommunen sollen aktiv auf eine Vergrößerung des Angebots an Proben- und
Auftrittsräumen für Chöre und andere künstlerische Vereine hinwirken.
Insbesondere soll dies auch durch eine verbesserte Auslastung bestehenden
kommunalen Eigentums geschehen. Dafür sollen nach Möglichkeit
flächendeckend Vermittlungssysteme bei den Kommunen eingeführt werden, die
(analog zur mancherorts vorhandenen Vermittlung kommunaler Sporthallen an
Sportvereine) das Vorhandensein von geeigneten Räumen (z.B.
Aulen/Festsäle, Theaterräume, Unterrichtsräume, Speisesäle,
Verhandlungssäle) in bestehenden kommunalen Gebäuden (z.B. Schulen,
Rathäuser, Verwaltungsgebäude) prüfen und jene Zeitslots, an denen sich
die Räume nicht durch den Primärnutzenden in Verwendung befinden, von Amts
wegen an nachfragende Vereine und künstlerische Gruppen vergeben. Dies
soll für gemeinnützige Organisationen nach Möglichkeit maximal, für alle
anderen in der Regel zu den realen Betriebskosten geschehen, die auf die
Nutzungszeit entfallen. Individuelle Vereinbarungen des Primärnutzenden
mit Chören und anderen künstlerischen Vereinen sollen stets Vorrang haben.
Durch das Vermittlungssystem soll eine Vollnutzung angestrebt werden.
- Weiterhin sollen Kommunen bei der Planung neuer Gebäude und Renovierungen
auf die Nachfrage nach großen Räumen durch die genannten Nutzendengruppen
Rücksicht nehmen und diese generell auf Mehrfachnutzung auslegen, oder
gezielt Immobilien für den kulturellen Vereinsbetrieb unterhalten.
- Ebenso halten wir es für sinnvoll, wenn die kommunalen Vermittlungssysteme
bei akuten Kapazitätsengpässen oder zur Kostenreduktion geeignete
kommerzielle Objekte anmieten und zeitslotweise Vereinen zur Verfügung
stellen.
entstanden in der Denkfabrik Chorjugendpolitik mit Teilnehmenden aus dem
Vorstand, den Landesverbänden und der Geschäftsstelle, zur Abstimmung vorgelegt
vom Vorstand